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Aktuelle Veröffentlichung von Dr. Axel Berninger zur Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – Sachkapitalerhöhungsverbot und Umwandlungsrecht
Dr. Axel Berninger setzt sich im aktuellen Heft der GmbH-Rundschau (GmbHR 2010, S. 63 - 71) mit einer der wesentlichen Fragestellung im Zusammenhang mit der Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) auseinander: Der Reichweite des Sachkapitalerhöhungsverbots. Anknüpfungspunkt dieses Verbots ist die Regelung des § 5a Abs. 2 S. 2 GmbHG, nach der Sacheinlagen ausgeschlossen sind. Fraglich ist, ob trotz dieses auf den ersten Blick scheinbar eindeutig wirkenden Wortlauts das Sacheinlageverbot für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ausnahmslos gilt oder ob dieses Verbot auf den Gründungsakt beschränkt ist und/oder nur die Fälle erfasst, bei denen eine Sachkapitalerhöhung auf maximal 24.999 € in Rede steht. An die Beantwortung dieser Frage schließt sich dann die weitere Frage an, ob und ggf. in welchen Konstellationen eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) beteiligter Rechtsträger eines Umwandlungsvorgangs sein kann.



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